Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERANSTALTER SPRACHCAFFE Reisen GmbH (nachstehend: „SC“)
Gartenstr. 6
• 60594 Frankfurt/M Tel.: (069) 61 09 120
• Fax: (069) 79 120 10 01 info@sprachcaffe.de
• www.sprachcaffe.de HRB 25400 Frankfurt
• Stand: 07.05.07. Druckfehler vorbehalten!
1. ANMELDUNG: Wir empfehlen sich möglichst frühzeitig anzumelden. Grundlage des Angebots sind die Katalogausschreibungen und die ergänzenden Informationen von SC für das jeweilige Programm, soweit diese dem Kunden vorliegen. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es SC oder Ihrem Reisebüro zu. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SC zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich.
2. ZAHLUNG: Wir bitten Sie, 1 Woche nach dem Erhalt unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung eine Anzahlung von 10% auf den Reise- bzw. Programmpreis, höchstens € 250,00 pro Teilnehmer zu zahlen. Diese Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651 k BGB insolvenzversichert. Zusammen mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage“ den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reise- /Programmpreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SC oder vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.
3. LEISTUNGEN, NIVEAUS: Für die Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern bedürfen unserer ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Schließt die Reise einen Sprachkurs ein, so gilt das Nachfolgende: Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur 1 oder 2 Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am ersten Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 60% der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht somit 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier – Unterricht; anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht somit 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise- bzw. Programmleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Katalogpreise wurden von SC im März 2007 kalkuliert. Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, ist SC berechtigt, den Reisepreis in gesetzlich zulässigem Rahmen zu ändern, wenn damit einer für SC unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere wegen Treibstoffkosten), behördlicher Abgaben, wie Flughafen- oder Hafengebühren oder der für die Reise geltend gemachte Wechselkurs Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Bei Erhöhung der Treibstoffkosten kann SC den entsprechenden Erhöhungsbetrag pro Teilnehmer, bei Erhöhung von Hafen- oder Flughafengebühren den Erhöhungsbetrag je Teilnehmer und bei einer Änderung des Wechselkurses nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SC verteuert hat. Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preiserhöhung zu informieren. Eine Preisänderung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT: Sie können jederzeit vor Reise/- Programmbeginn von der Reise zurükktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich möglich anderweitige Verwendungen der Leistung von SC berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SC. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reise/- Programmpreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldeten Teilnehmer leider fordern müssen wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer sind als die geforderten Rücktrittskosten. Die Rücktrittspauschalen betragen bis 20 Tage vor Reisebeginn 30% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 40% ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 50% ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 60% ab 6. Tag vor Reisebeginn 70% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise bzw. des Programms oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SC das Recht fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SC erhalten. Evtl. ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben. Der Nachweis keines Schadens oder eines geringeren Schadens bleibt dem Reiseteilnehmer vorbehalten.
6. LEISTUNGSMÄNGEL, HAFTUNG: Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind umgehend anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen und erhält SC dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des 3- fachen Reise/- Programmpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SC für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SC gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf beruhen. Die deliktische Haftung von SC für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den 3-fachen Reisepreis je Teilnehmer und Reise beschränkt. Mögliche, darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) bleiben von der Beschränkung unberührt.
7. VERLUST UND BESCHÄDIGUNG VON REISEGEPÄCK Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tage nach Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
8. UMBUCHUNG: Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages mit uns dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 75,00 € berechnen.
9. REISE- RÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG: Ersetzt werden dadurch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise. Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung tragen Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, sofern keine akut notwendige vollständige Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
10. PASS- VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN: Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft werden durch SC über Bestimmungen von Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet. Für Angehörige anderer Staaten gilt die zuständige Konsulatauskunft. Der Reise-/Programmteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderlicher Impfungen sowie des Einhaltens von Zoll- und Devisenvorschriften.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, verzögerter Gepäckzugang oder Gepäckverlust bei Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust bzw. binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung bei der Fluggesellschaft zu melden. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
13. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL Gerichtsstand für Klagen gegen SC ist ausschließlich Frankfurt am Main, für Klage von SC gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Auf das Vertragsverhältnis zwischen SC und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.


